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IBRRS 2016, 3257; IMRRS 2016, 1841
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Unnötig angefallene Kosten muss der Mieter nicht ersetzen!
LG Berlin, Urteil vom 13.09.2016 - 63 S 236/15
1. Ist ein Mieter verpflichtet, Modernisierungsmaßnahmen zu dulden, führt eine Weigerung zu einer schuldhaften Pflichtverletzung, die eine Schadensersatzpflicht auslöst.
Kennt der Vermieter die Weiterungs- und Blockadehaltung des Mieters und versucht trotzdem Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, entfällt eine Ersatzpflicht des Mieters für die durch den Einbauversuch anfallenden Kosten.
2. War für den Vermieter zu erwarten, dass die von ihm beauftragte Umsetzungsmaßnahme vermeidbare Kosten auslöst, trifft ihn ein Mitverschulden, weil er seine Schadensminderungsobliegenheit verletzt, sodass er diese Kosten selbst tragen muss.
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