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IBRRS 2016, 3260; IMRRS 2016, 1844
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Untermieter sind nicht gemeldet: Keine Untermieterlaubnis!
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 29.08.2016 - 7 C 161/15
1. Der Vermieter kann eine Untermieterlaubnis verweigern, wenn die betreffenden Personen ihren polizeilichen Meldepflichten nicht nachkommen und im zuständigen Melderegister nicht verzeichnet sind.
2. Der Vermieter darf strenge Anforderungen an potenzielle Untermieter stellen, wenn durch die bisherige Untermiethistorie sein Vertrauen in die Redlichkeit des Mieters erschüttert wurde. Dies gilt umso mehr, wenn der Mieter mehrfach versichert hat, die Wohnung nicht gewerblich an Touristen zu überlassen, das aber ausweislich der Bewertungen in Online-Portalen doch getan hat.
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