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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 3283
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbarn durch Studenten-WG!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2016 - 8 A 10680/16

1. Die Nutzung eines Wohngebäudes für eine 12 köpfige Studenten-WG ist in einem reinen Wohngebiet zulässig, da das Haus zum dauerhaften Wohnen genutzt wird und keine stetig wechselnde Nutzung im Sinne eines Beherbergungsbetriebes vorliegt.

2. Eine WG führt im Vergleich zu einer Familie mit mehreren Kindern allenfalls zu geringfügigen zusätzlichen Belästigungen für die Nachbarn. Vermehrter Anfall von Hausmüll, Abstellen gelber Säcke auf dem Grundstück und erhöhtes Aufkommen von Autoverkehr sind ebenso wie vermehrte Feiern insgesamt nicht geeignet, die Nachbarschaft unzumutbar und rücksichtslos zu beeinträchtigen.

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