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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3292; VPRRS 2016, 0478
Mit Beitrag
Vergabe
Gewertetes Nebenangebot nicht „gleichwertig“: Übergangener Bieter erhält Schadensersatz!
OLG Koblenz, Urteil vom 25.08.2016 - 1 U 260/16
1. Nebenangebote in Ausschreibungsverfahren können den Zuschlag nur begründen, wenn diese in allen Punkten mit den Hauptangeboten gleichwertig sind und die Vorgaben der Ausschreibung (z.B. Anforderung an Standsicherheit einer Mauer/Böschung) erfüllen.*)
2. Der Vergabestelle steht bei technischen Anforderungen (z.B. für die Standsicherheit) kein Beurteilungsspielraum zu. Sie muss die in der Ausschreibung niedergelegten Anforderungen zu Grunde legen.*)
3. Auf die Möglichkeit der Aufhebung der Ausschreibung kann sich die Vergabestelle im gerichtlichen Verfahren nicht berufen, wenn sie diese rechtliche Möglichkeit bewusst nicht gewählt hat.*)