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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3293
Bauvertrag
Mit Beitrag
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Auftragnehmer meldet Bedenken an: Den "toten Käfer" spielen hilft nicht!
OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.11.2016 - 10 U 71/16
1. Ein Auftragnehmer ist auch dann von der Mängelhaftung befreit, wenn er ordnungsgemäß gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B Bedenken mitteilt, aber der Auftraggeber untätig bleibt und darauf nicht reagiert.*)
2. Betrifft der ordnungsgemäße Bedenkenhinweis des ausführenden Bauunternehmers einen Planungsmangel, besteht kein Gesamtschuldverhältnis zwischen dem Planer und dem ausführenden Bauunternehmer. Es liegt auch kein Fall der gestörten Gesamtschuld vor.*)