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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3296; IMRRS 2016, 1864
Wohnungseigentum
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Keine "freie" Liquiditätshilfe aus der Instandhaltungsrücklage durch WEG-Beschluss!
LG München I, Urteil vom 14.07.2016 - 36 S 3310/16 WEG
1. Ein Beschluss durch die Wohnungseigentümer, wonach der Verwalter die Instandhaltungsrückstellung zur Zwischenfinanzierung von Liquiditätsengpässen ("Liquiditätshilfe") nicht zweckgebunden verwenden darf, ist ungültig, auch wenn diese Entnahme auf 10% der Plansumme des aktuellen Wirtschaftsplans begrenzt ist und ein Sockel von 10% als "eiserne Reserve" in der Rücklage verbleiben muss.
2. Der Begriff "Plansumme des Wirtschaftsplans" ist unbestimmt.
