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IBRRS 2016, 3349; IMRRS 2016, 1876
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Verwalter kann als Vertreter nicht über die eigene Abberufung abstimmen!
LG Köln, Urteil vom 07.07.2016 - 29 S 180/15
1. Eine Beschlussfassung zur Abberufung des Verwalters widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Verwalter selbst von 24 Wohnungseigentümern bevollmächtigt und von der Stimmabgabe ausgeschlossen war.
2. Der Verwalter ist gehindert, als Bevollmächtigter bei seiner eigenen Abberufung aus wichtigem Grund mitzuwirken, wenn keine speziellen Anweisungen für die Stimmabgabe in Bezug auf die Beschlussfassung zur sofortigen Abberufung des Verwalters in der Bevollmächtigung enthalten sind. Niemand kann in eigener Sache über die Entziehung einer Rechtsposition aus wichtigem Grund entscheiden.
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