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IBRRS 2016, 3364; IMRRS 2016, 1889
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Einbau eines Kamins ist unzulässige bauliche Veränderung!
LG München I, Urteil vom 24.03.2016 - 36 S 12134/15 WEG
1. Der unbefugte Einbau eines Kamins, dessen Rohr durch die Dachhaut nach außen geführt wird, ist eine unzulässige bauliche Veränderung, die Schadensersatzansprüche der Gemeinschaft wegen Beschädigung der Dachsubstanz auslöst.
2. Es besteht ein Anspruch auf Beseitigung des Kaminrohrs, den jeder Wohnungseigentümer individuell, also ohne Ermächtigung durch die übrigen Eigentümer, gerichtlich durchsetzen kann.
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