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IBRRS 2016, 3375; VPRRS 2016, 0487
Mit Beitrag
Vergabe
Innengerammten Ortbeton-Rammpfahl herstellen: Leistungsbeschreibung eindeutig?
VK Lüneburg, Beschluss vom 22.08.2016 - VgK-32/2016
1. Eine Leistungsbeschreibung ist eindeutig und erschöpfend, wenn keine unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen, die den verständigen und sachkundigen Bieter im Unklaren lassen, welche Leistungen von ihm in welcher Form und unter welchen Bedingungen angeboten werden sollen.
2. Die Vorgabe einen innengerammten Ortbeton-Rammpfahl herzustellen lässt für den sachkundigen Bieter keine Interpretation zu.
3. Die Begriffe Innenrammung und Innenrohrrammung (Empfehlung des Arbeitskreises: EA Pfähle) meinen dasselbe. Eine Unterscheidung ist in Fachkreisen unbekannt, denn eine Innenrammung ist ohne Rohr technisch nicht durchführbar.