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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 3439; IMRRS 2016, 1914; IVRRS 2016, 0170
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Prozessuales
Bekanntmachung fehlerhaft: Jahresfrist für Normenkontrolle läuft trotzdem!
OVG Saarland, Beschluss vom 24.11.2016 - 2 C 162/16
1. Ein nach Ablauf der Jahresfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO gestellter Normenkontrollantrag gegen einen als Satzung beschlossenen Bebauungsplan ist auch dann unzulässig, wenn die Bekanntmachung des Bebauungsplans fehlerhaft war.*)
2. Mängel bei der Bekanntmachung eines Bebauungsplans sind für den Fristbeginn ohne Bedeutung; ob der Bebauungsplan wirksam in Kraft getreten ist, ist eine Frage der Begründetheit der Normenkontrolle.*)
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