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IBRRS 2017, 0009; IMRRS 2017, 0006
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Immobilienmakler
Maklerklausel schließt Widerruf des Maklervertrags aus!
LG Limburg, Urteil vom 05.08.2016 - 3 S 29/16
1. Eine als deklaratorisches Schuldanerkenntnis ausgestaltete Maklerklausel im notariellen Kaufvertrag schließt die Möglichkeit des Widerrufs des Maklervertrags aus.
2. Allein der Umstand, dass die Maklerklausel ausschließlich im Interesse des Maklers aufgenommen wurde, führt noch nicht zu der Annahme eines treuwidrigen Verhaltens des Maklers.
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