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IBRRS 2017, 0057; IMRRS 2017, 0013
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Wohnraummietrecht
Wohnungseigentum erst nach Verkauf begründet: Kein Vorkaufsrecht des Mieters!
BGH, Urteil vom 07.12.2016 - VIII ZR 70/16
Für die Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB reicht es nicht aus, wenn nach der Überlassung der Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist. Vielmehr ist zusätzlich erforderlich, dass der Abschluss des Kaufvertrags mit dem Dritten der Begründung von Wohnungseigentum zeitlich nachfolgt. Wird dieses erst nach dem Verkauf an den Dritten begründet, scheidet ein Vorkaufsrecht aus.
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