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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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VK Nordbayern, Beschluss vom 06.10.2016 - 21.VK-3194-25/16
1. Handelt während des Vergabeverfahrens anstelle des öffentlichen Auftraggebers im Außenverhältnis zu den Bietern ein Projektsteuerer, kann die Rüge auch ihm gegenüber erhoben werden.
2. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt weder eine Beantwortung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber voraus noch, dass der Antragsteller diese abwartet, bevor er den Nachprüfungsantrag stellt.
3. Auf ein Angebot, das den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht in allen Punkten entspricht, darf der Zuschlag nicht erteilt werden.
4. Die Einreichung von angeforderten technischen Datenblättern stellt grundsätzlich eine verbindliche Festlegung eines bisher noch nicht konkretisierten Angebotsinhalts dar.
5. Es ist nicht zulässig, das konkretisierte Angebot im Aufklärungsgespräch an das Leistungsverzeichnis anzupassen.