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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 0147; IMRRS 2017, 0055
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Immobilienmakler
Vereinbarte Provision muss auch gezahlt werden!
LG Frankenthal, Urteil vom 11.08.2016 - 2 HKO 7/16
Vereinbaren Parteien für die Vermittlung zweier Grundstücke einen Provisionsanspruch in Höhe von 5 % netto auf den vollen Verkaufspreis laut Exposé, müssen die Verkäufer diese Provision in voller Höhe zahlen. Sie können sich nicht darauf berufen, dass sie auf dem Grundstück mit Abrissobjekt zwei Doppelhaushälften errichten und verkaufen wollten und deshalb "nur" Partner eines Werkvertrages geworden seien, für den die vereinbarte Provision für Verkäufe nicht gilt.
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