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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 0182; VPRRS 2017, 0015
Mit Beitrag
Vergabe
Weniger Mitarbeiter als (objektiv) notwendig angegeben: Angebotsauschluss!
OLG Dresden, Beschluss vom 23.09.2016 - Verg 3/16
Auch wenn die Vergabeunterlagen keine ausdrücklichen Mindestvorgaben für die Anzahl der einzusetzenden Servicekräfte enthalten, bedeutet dies nicht, dass die Bieter in ihren Angaben völlig frei sind. Vielmehr sind so viele Servicekräfte anzugeben, wie zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung mindestens notwendig sind.