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IBRRS 2017, 0266; IMRRS 2017, 0114
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
"Messie-Syndrom" kann Verfahren nach §§ 18 ff. WEG rechtfertigen!
LG Hamburg, Urteil vom 06.04.2016 - 318 S 50/15
1. Auch ein für den Wohnungseigentümer aufgrund seiner individuellen Disposition schwer vermeidbares Verhalten kann für eine Entziehung des Wohnungseigentums genügen.
2. Wenn notwendige Arbeiten am Gemeinschaftseigentum aufgrund des Verhaltens eines Eigentümers über Jahre nicht durchgeführt werden können, der Einbau von Verbrauchszählern trotz Titulierung nicht geduldet wird, Unrat auf dem Stellplatz gelagert wird etc., dann ist dieses Verhalten nach mehrfacher Abmahnung für die übrigen Eigentümer nicht mehr hinnehmbar.
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