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IBRRS 2017, 0329
Mit Beitrag
Bauvertrag
Für einen fachkundigen Bieter erkennbare Besondere Leistungen werden nicht vergütet!
KG, Beschluss vom 06.08.2015 - 27 U 120/14
1. Werden in den Positionen eines Leistungsverzeichnisses Leistungen beschrieben, deren Realisierung zwingend die Ausführung Besonderer Leistungen gemäß der VOB/C voraussetzt, kann für die Ausführung dieser Besonderen Leistungen keine Mehrvergütung beansprucht werden.
2. Enthält die der Leistungsbeschreibung beiliegende Statik den Hinweis auf das Erfordernis der Besonderen Leistung, ist die Leistung als Besondere Leistung gemäß der Vorgaben der VOB/C ausreichend "erwähnt". Einer gesonderten textlichen Beschreibung der Besonderen Leistung, insbesondere in Form einer gesonderten Ordnungsziffer im Leistungsverzeichnis, bedarf es dann nicht mehr.
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