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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 0332; IMRRS 2017, 0138; IVRRS 2017, 0058
Sachverständige
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![Sachverständige Sachverständige](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
Bei außergerichtlicher Konfliktbeilegung mitgewirkt: Sachverständiger befangen!
BGH, Beschluss vom 13.12.2016 - VI ZB 1/16
Ein Sachverständiger kann nach § 41 Nr. 8, § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO abgelehnt werden, wenn er in derselben Sache in einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, wozu auch ein Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer zählt, als Sachverständiger mitgewirkt hat.*)
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