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IBRRS 2017, 0339
Mit Beitrag
Bausicherheiten
Zur Stellung einer Bauhandwerkersicherung verurteilt: Höhe der Sicherheitsleistung?
OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.10.2016 - 8 U 102/16
Im Falle der Verurteilung zur Stellung einer Bauhandwerkersicherung bemisst sich die nach § 709 Satz 1 ZPO zu bestimmende Sicherheit grundsätzlich nach dem Betrag der ausgeurteilten Sicherheit nebst Kostenzuschlag und möglicher weiterer Vollstreckungsschäden; auf die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Sicherungsfalls kommt es nicht an (Abweichung von OLG Hamburg, IBR 2016, 87).*)
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