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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 0409
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Eingerichtetes Wochenendhaus: Illegale Nutzung trotz Abwesenheit!
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2017 - 2 S 45.16
1. Das Vorhalten von Mobiliar und sonstigen Einrichtungsgegenständen kann Teil der in einer baulichen Anlage rechtswidrig ausgeübten Nutzung sein und auf der Grundlage des § 80 Abs. 1 Satz 2 BbgBO (§ 73 Abs. 3 Satz 1 BbgBO a.F.) untersagt werden.*)
2. Ein Wochenendhaus wird nicht nur genutzt, wenn sich Personen in den Räumen aufhalten, sondern bereits dann, wenn speziell der Nutzung dienende Gegenstände (Möbel, Einbauküche) vorgehalten werden. Dies gilt auch, wenn sich tatsächlich seit Jahren niemand in dem Haus aufgehalten hat.
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