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IBRRS 2017, 0416; IMRRS 2017, 0167; IVRRS 2017, 0117
Prozessuales
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Grunddienstbarkeit am Nachbargrundstück: Sind Sondereigentümer aktivlegitimiert?
AG Iserlohn, Urteil vom 12.08.2016 - 49 C 39/14
1. Klagen Sondereigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Nutzung eines ihnen konkret durch eine Grunddienstbarkeit zugewiesenen Pkw-Stellplatzes auf einem Nachbargrundstück, steht das Recht aus der Grunddienstbarkeit grundsätzlich nicht dem einzelnen Eigentümer, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft zu.
2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Rechte aus der Grunddienstbarkeit an einzelne Eigentümer abtreten.
3. Die Wohnungseigentümergemeinschaft, und nicht die Eigentümer, ist nach § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG in einem Prozess über eine auf dem Grundstück liegende Grunddienstbarkeit über Pkw-Stellplätze von Dritten passiv legitimiert.