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IBRRS 2017, 0483; IMRRS 2017, 0182; IVRRS 2017, 0073
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Prozessuales
Frage nach Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ist zulässig!
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.01.2017 - 15 W 170/16
1. Zu dem feststellbaren Zustand einer Sache zählt auch, wie eine Leistung fachmännisch einzuordnen ist und ob sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht oder widerspricht.
2. Ob DIN- bzw. EN-Vorschriften einzuhalten sind und eingehalten werden, ist eine technische Frage, die im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens gestellt und beantwortet werden kann.
3. Nur lediglich die Mangelhaftigkeit einer Sache behauptet und zum Gegenstand eines Beweisverfahrens gemacht werden soll, ist der Antrag unzulässig; denn ob eine Sache mangelhaft ist, ist eine Rechtsfrage.
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