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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 0508; IMRRS 2017, 0186; IVRRS 2017, 0071
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Prozessuales
Höhe des vom Versicherungsschutz ausgenommenen Schadens ist nicht feststellungsfähig!
OLG Köln, Urteil vom 06.09.2016 - 9 U 29/16
1. Zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage kann - abgesehen von der Echtheit einer Urkunde - nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses sein.
2. Der von einem Versicherungsnehmer begehrte Ausspruch zur betragsmäßigen Höhe des vom Versicherungsschutz ausgenommenen Erfüllungsschadens betrifft kein streitiges Rechtsverhältnis, sondern um eine Tatsachenfeststellung.
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