Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Urteilssuche

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
 
Datenbestand

Derzeit 132.710 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir 255 Urteile neu eingestellt, davon 123 aktuelle.

Über 41.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2017, 0517
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bedenken mündlich angemeldet: Auftragnehmer haftet nicht für Pfützenbildung!

OLG Hamburg, Urteil vom 19.08.2016 - 9 U 47/10

1. Die Versickerungsfähigkeit des Untergrunds stellt einen Unterfall des sogenannten Baugrundrisikos - die Gefahr unvorhergesehener Erschwernisse aufgrund der Beschaffenheit des Baugrunds - dar, das regelmäßig in die Risikosphäre des Auftraggebers fällt.

2. Kommt es auf einem Parkplatz bei stärkeren Regenfällen zu Wasseransammlungen, stellt dies jedenfalls dann keinen Werkmangel dar, wenn der Auftragnehmer Bedenken angemeldet hat.

3. Eine ordnungsgemäße Bedenkenanmeldung kann auch mündlich erfolgen.

4. Der Auftragnehmer kann seine Bedenken an den vom Auftraggeber beauftragten Architekten richten, wenn dieser in besonderer Art und Weise in das Projekt eingebunden ist und die Verhandlungen über die Vertragsinhalte ganz wesentlich von ihm gestaltet worden sind.

5. Können Teile der Leistung (hier: drei Stellplätze) objektiv nicht hergestellt werden (hier: weil kein Platz vorhanden ist), hat diese Teilunmöglichkeit zur Folge, dass Mängelbeseitigungsansprüche ebenso ausscheiden wie ein auf § 320 BGB gestütztes Zurückbehaltungsrecht.

6. Im Fall der Teilunmöglichkeit kommt nur ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung in Betracht, wobei ein etwaiges Mitverschulden des Auftraggebers zu berücksichtigen ist.