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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 0540; IMRRS 2017, 0202
Sachverständige
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Keine Haftung ohne gerichtliche Entscheidung!
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.01.2017 - 4 U 38/16
Ein in einem selbständigen Beweisverfahren gerichtlich bestellter Sachverständiger haftet dann nicht nach § 839a BGB, wenn sich kein Streitverfahren anschließt, das durch eine gerichtliche Entscheidung abgeschlossen wird, und der Kläger im Beweisverfahren einen Antrag auf Einholung eines Ergänzungsgutachtens nicht weiterverfolgt.*)
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