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IBRRS 2017, 0636
Mit Beitrag
Bauvertrag
Verstoß gegen Schwarzarbeitsverbot wird von Amts wegen berücksichtigt!
OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2016 - 7 U 49/16
1. Sprechen mehrere Umstände dafür, dass die Leistung des Auftragnehmers "schwarz" vergütet werden sollte, kann ein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsverbot auch dann angenommen werden, wenn sich keine Partei auf eine solche Abrede beruft.
2. Ein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsverbot schließt nicht nur vertragliche Vergütungsansprüche aus, sondern auch Ansprüche aus Wertersatz oder aus Geschäftsführung ohne Auftrag (im Anschluss an BGH, IBR 2014, 327).
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