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IBRRS 2017, 0772; IMRRS 2017, 0297
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Immobilien
Messgerät nicht geprüft: Keine Unterbrechung der Strom-Grundversorgung!
AG Marburg, Urteil vom 16.02.2017 - 9 C 757/16
Der Stromversorger ist nicht gemäß § 19 Abs. 2 StromGVV zur Unterbrechung der Grundversorgung wegen Zahlungsverzugs berechtigt, wenn der Kunde die Forderung schlüssig beanstandet hat und die ordnungsgemäße Funktion des Messgerätes nicht festgestellt wurde.*)
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