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IBRRS 2017, 0846; IMRRS 2017, 0343
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Wohnungseigentum
Kabelverzweiger kann durch "Multifunktionsgehäuse" ersetzt werden!
AG Erkelenz, Urteil vom 31.01.2017 - 15 C 176/16
1. Ein Multifunktionsgehäuse ist eine Telekommunikationslinie, also eine unter- oder oberirdisch geführte Telekommunikationskabelanlage, einschließlich ihrer zugehörigen Schalt- und Verzweigeeinrichtungen, Masten, Unterstützungen, Kabelschächte, Kabelkanalrohre, sowie weiteren technischen Einrichtungen, die für das Erbringen von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich sind.
2. Der Eigentümer eines Grundstücks, das kein Verkehrsweg ist, kann die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück nicht verbieten, wenn Grundstück und Gebäude durch das Multifunktionsgehäuse nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
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