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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 0913; IMRRS 2017, 0372; IVRRS 2017, 0141
Prozessuales
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Voraussetzungen für die Einholung eines "Obergutachtens"?
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.07.2016 - 3-09 OH 3/12
Der Antrag auf Einholung eines "Obergutachtens" ("neues" Gutachten gem. § 412 ZPO) bedarf der Darlegung. Hierzu reicht es nicht aus, lediglich die Ausführungen des Sachverständigen als falsch zu rügen. Es sind die beanstandeten, grundsätzlich methodischen Mängel der Begutachtung darzulegen.
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