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IBRRS 2017, 1006; VPRRS 2017, 0096
Mit Beitrag
Vergabe
Auftraggeber muss formale Mängel aufklären!
VK Bund, Beschluss vom 17.02.2017 - VK 2-14/17
1. Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
2. Der öffentliche Auftraggeber darf Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne dem betroffenen Bieter zuvor zu einer Aufklärung aufzufordern.