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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1128; VPRRS 2017, 0109
Mit Beitrag
Vergabe
Schulnoten können auch transparent vergeben werden!
OLG Dresden, Beschluss vom 02.02.2017 - Verg 7/16
1. Ein Schulnotensystem ist nicht von vorneherein intransparent. Aufgrund der Abweichung von der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.12.2015 (IBR 2016, 233) wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
2. Die Frist, innerhalb deren die auch im Vergabenachprüfungsverfahren statthafte Anschlussbeschwerde in zulässiger Weise eingelegt werden kann, bemisst sich in Anlehnung an § 524 Abs. 2 ZPO nach der dem Gegner zur Erwiderung gesetzten Frist.
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