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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1138; IMRRS 2017, 0471
Mit Beitrag
Mietrecht
Berücksichtigung einer ungewöhnlichen Steigerungen der ortsüblichen Vergleichsmiete?
BGH, Urteil vom 15.03.2017 - VIII ZR 295/15
Bei Beurteilung eines Mieterhöhungsverlangens ist der Tatrichter in Fällen, in denen zwischen dem Erhebungsstichtag eines Mietspiegels und dem Zugang des Zustimmungsverlangens nachträglich ungewöhnliche Steigerungen der ortsüblichen Vergleichsmiete festzustellen sind, im Rahmen des ihm dabei zukommenden weiten Beurteilungsspielraums befugt, einen Stichtagszuschlag vorzunehmen, wenn ihm dies zur Bildung einer sachgerechten Einzelvergleichsmiete angemessen erscheint.*)
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