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IBRRS 2017, 1214
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Auftraggeber kann Objekt nicht verkaufen: Architekt erhält kein Honorar!
OLG Hamburg, Urteil vom 24.03.2015 - 4 U 122/14
1. Wird ein Architektenvertrag unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass das Objekt von einem Dritten erworben wird, steht dem Architekten kein Anspruch auf Honorar zu, wenn diese Bedingung nicht eintritt.
2. Steht dem Architekten aufgrund einer nicht eingetretenen Bedingung ein vertraglicher Honoraranspruch nicht zu, sind auch Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und aus ungerechtfertigter Bereicherung ausgeschlossen.
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