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IBRRS 2017, 1243
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Aquisitionsphase endet mit Vergütungsvereinbarung!
BGH, Urteil vom 16.03.2017 - VII ZR 35/14
Die akquisitorische Tätigkeit eines Architekten ohne vertragliche Bindung begründet einen Vergütungsanspruch nicht. Die vergütungsfreie akquisitorische Phase endet, sobald eine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Für die hiervon erfassten Leistungen kann der Architekt grundsätzlich eine Vergütung nach den Mindestsätzen der HOAI (2002) verlangen, wenn und soweit seine Leistungen von den Leistungsbildern der HOAI (2002) erfasst sind.*)
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