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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1318; IMRRS 2017, 0525
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Wohnraummiete
Modernisierung des Herds: Mieter erhält Vorschuss für geeignete Töpfe!
AG Schöneberg, Urteil vom 02.11.2016 - 103 C 196/16
1. Der Austausch eines Gasherdes gegen einen Induktionsherd ist eine Modernisierungsmaßnahme, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht, weil keine offene Flamme mehr vorhanden ist und die Unfallgefahr bei Betrieb des Herdes verringert wird.
2. Müssen die Mieter neue Töpfe anschaffen, die sich für den Induktionsherd eignen, sind dies Aufwendungen, für die der Mieter einen Vorschussanspruch hat.
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