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IBRRS 2017, 1328; IMRRS 2017, 0531
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Koma nach Hirninfarkt: Nicht gezahlte Miete ist kein Kündigungsgrund!
LG Hannover, Beschluss vom 17.08.2016 - 4 T 20/16
1. Ein Mieter befindet sich nur dann im Verzug, wenn er die Nichtzahlung der Miete auch zu vertreten hat.
2. Der Mieter hat einen Entschuldigungsgrund, wenn aufgrund schwerer Erkrankung nicht in der Lage war, seine finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu regeln (hier: Stationäre Krankenhausbehandlung nach Hirninfarkt).
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