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IBRRS 2017, 1343
Mit Beitrag
Bauvertrag
Materialauswahl beim Auftragnehmer: Kein Planungsmitverschulden des Auftraggebers!
OLG München, Beschluss vom 22.06.2016 - 27 U 4582/15 Bau
1. Eine als regen- und wasserdichte Schallschutzkonstruktion errichtete Mauer erfüllt ihre Funktion nicht und ist mangelhaft, wenn verwendeten Abdeckplatten eine unzureichende Gefügedichtigkeit aufweisen und es dadurch zu einer Sockeldurchfeuchtung kommt.
2. Kann die Materialauswahl nach dem Leistungsverzeichnis "nach Wahl des Bieters" erfolgen, liegen weder verbindliche Planungsvorgaben noch konkrete Anweisungen von Sonderfachleuten des Auftraggebers vor, die zu einem Planungsmitverschulden führen könnten.
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