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IBRRS 2017, 1380
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Bauvertrag
80.000 Euro Kosten vs. 172 Euro Einsparung: Mangelbeseitigung unverhältnismäßig!
OLG München, Urteil vom 18.06.2014 - 27 U 4301/13
1. Der Schadenersatzanspruch wegen Baumängeln wird auf den Ersatz des durch den Mangel verursachten Minderwerts begrenzt, wenn die Mängelbeseitigung unverhältnismäßige Kosten verursacht.
2. Unverhältnismäßigkeit liegt dann vor, wenn einem objektiv geringen Interesse des Bestellers an einer mangelfreien Werkleistung ein ganz erheblicher und damit vergleichsweise unangemessener Aufwand des Unternehmers gegenübersteht.
3. Belaufen sich die Nachbesserungskosten zur Herstellung des vertraglich geschuldeten Wärmeschutzes auf über 80.000 Euro und die durch den Mangel verursachten erhöhten Energiekosten auf 172 Euro jährlich, ist die Grenze zur Unverhältnismäßigkeit überschritten.
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