Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
LG München I, Urteil vom 15.03.2017 - 1 S 10106/16 WEG
1. Entsprechend § 22 Abs. 4 WEG kann ein Wiederaufbau nicht beschlossen oder verlangt werden, wenn das Gebäude zu mehr als der Hälfte zerstört ist und die Instandsetzung und der Schaden nicht durch eine Versicherung oder in anderer Weise gedeckt wird. Als Zerstörung im Sinne dieser Vorschrift gilt auch, wenn seitens der Eigentümer Maßnahmen zur laufenden Instandhaltung und Instandsetzung unterbleiben und dadurch ein Instandhaltungsstau entsteht, dessen Beseitigungskosten die Wertgrenze des § 22 Abs. 4 WEG übersteigen.
2. Selbst wenn ein Sondereigentum endgültig nicht entstehen kann, erlöschen die mit dem Eigentum verbundenen Rechte des Wohnungseigentümers erst mit der Anpassung der Teilungserklärung, in der der sog. "isolierte Miteigentumsanteil" aufgehoben wird.
3. Die Notwendigkeit der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht kann bis zur Sperrung des WEG-Grundstücks führen, durch die Eigentümern die Nutzung ihres Sondereigentums unmöglich wird.