Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1403; IMRRS 2017, 0560
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Blüten und Pollen von bereits bei Vertragsschluss stehenden Bäumen sind hinzunehmen!
AG Köln, Urteil vom 22.02.2017 - 213 C 98/15
Von bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorhandenen Bäumen ausgehende Beeinträchtigungen in Form herabfallender bzw. umherfliegender Blüten, Blätter, Pollen und Früchte stellen keinen Mangel der Mietsache dar, sondern zählen zur vereinbarten (Soll-)Beschaffenheit.
Volltext