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IBRRS 2017, 1474
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Wer keinen Planungsfehler zugibt, kann beim Bauunternehmer keinen Regress nehmen!
OLG München, Beschluss vom 15.03.2016 - 27 U 3843/15 Bau
Zahlt der Architekt wegen eines Planungs- und Bauüberwachungsfehlers an den Auftraggeber Schadensersatz und will er anschließend den ausführenden Unternehmer als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, muss er einen Mangel an der eigenen Architektenleistung vorbringen. Anderenfalls ist sein Vortrag unschlüssig.
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