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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1486; IMRRS 2017, 0590
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Wohnraummiete
Wer ständig andere ausfallend beschimpft, fliegt raus!
AG Lichtenberg, Urteil vom 21.10.2016 - 10 C 103/15
1. Stört ein Mieter erheblich den Hausfrieden, in dem er häufig Vermieter, Nachbarn und Hausmeister ohne Anlass mit vielfältigen Schimpfworten beleidigt und sogar droht, sie "totzuschlagen", darf der Vermieter fristlos kündigen.
2. Solche Handlungen stellen Straftatbestände dar und sind damit zugleich Vertragsverletzungen, die die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen können.
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