Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1534; IMRRS 2017, 0604
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Geräusch- und Geruchsimmissionen aus dem Bad sind keine Wohnwertmerkmale!
LG Berlin, Urteil vom 02.03.2017 - 67 S 375/16
1. In der Merkmalgruppe Bad sind ein wandhängendes WC und ein Strukturheizkörper als Handtuchwärmer wohnwerterhöhende Merkmale.
2. Ein eigenständig mit Sichtschutz versehenes innenliegendes Badfenster ist nicht gleichzusetzen mit der Kategorie "Bad ohne Fenster".
3. Vom Bad ausgehende Geräusch- und Geruchsemissionen sind als solche nicht in den Mietspiegel eingegangen. Es können allenfalls Gewährleistungsansprüche wegen unsachgemäß ausgeführter Badtür oder mangelhafter Fugen und Kacheln geltend gemacht werden.
4. Ein vorhandener Fahrradabstellraum wirkt sich nicht als wohnwerterhöhendes Merkmal aus, wenn er im Hinblick auf die vorhandenen Mietparteien unterdimensioniert ist.
Volltext