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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2017, 1545; IMRRS 2017, 0612
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WohnraummieteWohnraummiete
Erlaubnis zur Untervermietung darf nach 15 Jahren widerrufen werden!

LG Berlin, Urteil vom 22.03.2017 - 65 S 285/16

1. Der Mieter verletzt durch die fortgesetzte Untervermietung der Wohnung trotz des Widerrufs der Untervermieterlaubnis seine vertraglichen Pflichten nicht nur unerheblich, so dass der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.

2. Ein einseitiger Widerruf durch den Vermieter kommt in Betracht, wenn ein entsprechender Vorbehalt vereinbart wurde oder ein wichtiger Grund zum Widerruf der Erlaubnis besteht.

3. Für die Beurteilung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist vor allem auf den Umfang der Erlaubnis abzustellen und zu fragen, ob das Nutzungsverhalten des Mieters von der Erlaubnis noch gedeckt ist.

4. Dies ist zu verneinen, wenn der Mieter zwar die Erlaubnis hatte, die Wohnung vollständig unterzuvermieten, dieser Zustand aber nun schon über 15 Jahre anhält und Rückzugszeitpunkt sowie -absicht des Mieters nicht ersichtlich sind. In diesem Fall überwiegt das Interesse des Vermieters am Erhalt der Verfügungsgewalt über sein Eigentum.

5. Besteht die Geschäftsführung einer englischen Limited aus mehreren Mitgliedern, so sind diese grundsätzlich gesamtvertretungsberechtigt; der einzelne "director" hat keine Vertretungsmacht. Die Gesellschaft kann jedoch einzelne oder alle Befugnisse des "board of directors" auf einzelne seiner Mitglieder übertragen, welche dann alleinvertretungsberechtigt sind.

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