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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1717; IMRRS 2017, 0700
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Brennstoffvorrat ist nicht in die Jahresabrechnung aufzunehmen!
LG Köln, Urteil vom 27.10.2016 - 29 S 91/16
In der Jahresabrechnung sind nicht auch Aufwendungen für Heizkosten, die vor dem Abrechnungszeitraum getätigt worden sind, in Abrechnung zu bringen, weil es sich ausschließlich um eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das jeweils betreffende Jahr handelt.
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