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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1890
Schiedswesen
Volltext
Mit Beitrag
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In Parallelprozess auf fehlende Schiedsfähigkeit berufen: Schiedsspruch nicht vollstreckbar!
BGH, Beschluss vom 16.03.2017 - I ZB 49/16
Ein Verstoß gegen Treu und Glauben wegen widersprüchlichen Verhaltens kann gegeben sein, wenn sich eine Partei im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs auf das Fehlen der Schiedsfähigkeit des Streitgegenstands beruft, nachdem sie in einem Parallelprozess einer anderen Partei vor den ordentlichen Gerichten die Schiedseinrede erhoben und damit erreicht hat, dass die Klage zurückgenommen wurde.*)
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