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IBRRS 2017, 1977; IMRRS 2017, 0805
Mit Beitrag
Sachverständige
Hinweis auf Vorschussüberschreitung hätte nicht "geholfen": Vergütung wird nicht gekürzt!
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2017 - 13 W 25/17
1. Eine "erhebliche" Überschreitung des Auslagenvorschusses - die gem. § 8a Abs. 4 JVEG zu einer Kürzung der Sachverständigenvergütung führen kann - setzt voraus, dass Kosteninteressen der Parteien tangiert sind.*)
2. Wäre der Gutachtenauftrag bei einer rechtzeitigen Anzeige des Sachverständigen, dass der angeforderte Vorschuss nicht ausreicht, weder abgebrochen noch eingeschränkt worden, kommt eine Kürzung der Vergütung gemäß § 8 a Abs. 4 JVEG nicht in Betracht.*)
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