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IBRRS 2017, 2043; IMRRS 2017, 0837; IVRRS 2017, 0318; VPRRS 2017, 0185
Mit Beitrag
Öffentliches Recht
Höhe der Subvention nicht festgelegt: Wann verjährt der Rückfoderungsanspruch?
BVerwG, Urteil vom 15.03.2017 - 10 C 1.16
1. Die Befugnis einer Zuwendungsbehörde, aufgrund eines vorläufigen Bewilligungsbescheids die endgültige Höhe der Förderung in einem Schlussbescheid festzusetzen, unterliegt als Gestaltungsrecht der Verwaltung nicht der Verjährung.*)
2. Ihr kann bei Vorliegen besonderer Umstände der Einwand der Verwirkung entgegenstehen. Die Ausübung dieser Befugnis ist ansonsten aus Gründen der Rechtssicherheit nach § 242 BGB erst ausgeschlossen, wenn dreißig Jahre seit Erlass des vorläufigen Bewilligungsbescheids vergangen sind.*)
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