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IBRRS 2017, 2114; IMRRS 2017, 0860
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Wohnraummiete
Gartenpflege im Einfamilienhaus: Welche Pflichten hat der Mieter?
AG Würzburg, Urteil vom 24.05.2017 - 13 C 779/17
1. Die Formulierung in einem Mietvertrag, der Mieter übernimmt die Gartenpflege, bedeutet, dieser muss nur einfache Arbeiten durchführen.
2. Solange keine Verwahrlosung des Gartens droht, steht dem Vermieter auch kein Direktionsrecht betreffend der Gartenpflege zu.
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