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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2176; IMRRS 2017, 0888
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Einmal erteilte Zustimmung kann nicht widerrufen werden!
AG Viechtach, Urteil vom 16.01.2017 - 12 C 36/16 WEG
Die Zustimmung des Verwalters zur Eigentumsumschreibung ist unwiderruflich, wenn die Erklärung des Widerrufs zu einem Zeitpunkt erfolgt, nachdem der obligatorische Kaufvertrag und die Einigung bindend für die Beteiligten geworden und die Verwaltergenehmigung den Beteiligten oder dem Notar zugegangen ist.
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